Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Alle Aufträge an die Firma unomeditech werden nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.

1.2. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam und verbindlich, auch wenn eine Bezahlung an Dritte erfolgt.

1.3. Die gelieferten Produkte entsprechen dem Qualitätsstandard des Medizinproduktegesetzes (MPG).

2. Preise

2.1. Die Berechnung erfolgt zu der an dem Tage der Lieferung gültigen Preisliste und in Euro.

2.2. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige Preisliste.

3. Lieferbedingungen

3.1. Der Versand erfolgt durch die Firma unomeditech oder unseren Partnern.

unomeditech behält sich vor, die Lieferung von der Zahlung des Auftraggebers abhängig zu machen (näheres unter Punkt 6, Zahlung).

3.2. Der Versand innerhalb von Europa erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ein Versandkostenanteil wird in Rechnung gestellt.

3.3. Die fortlaufende Geschäftsverbindung ist für die Vertragsparteien freibleibend.

3.4. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse im Bereich des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten und Drittdienstleister entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl des Auftragnehmers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch den Auftragnehmer entstehen.

3.5. Mit der Auslieferung an den/die Auftraggeber, Transporteur/Transportperson geht die Gefahr auf den Auftraggeber über und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer die Transportkosten übernommen hat und der Versand mit eigenem Fahrzeug durchgeführt wird, wobei der Auftragnehmer Versandart, Versandweg und Frachtführer bestimmt.

4. Lieferzeit

4.1. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Der Auftragnehmer gerät erst nach Mahnung, Fristsetzung und Ablehnungsandrohung des Auftraggebers, die gesondert in einem Schreiben ausgesprochen werden müssen, mit der Lieferung in Verzug.

5. Auftrag

5.1. Für die Auftragsangaben zeichnet der Auftraggeber durch Gegenzeichnung und/oder schriftlichem Auftrag verantwortlich.

5.2. Aufträge und ihre Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Parteien sind sich einig, dass eine konkludente Aufhebung des Schriftlichkeitsgebotes durch mündliche Absprachen nicht stattfindet.

6. Zahlung

6.1. Die Zahlungen sind wahlweise mittels direkter Banküberweisung / vom Rechnungsbetrag werden sofort 2% Skonto abgezogen, Kauf auf Rechnung / 14 Tage brutto nach Rechnungsdatum oder PayPal zu tätigen. Weitere Abzüge werden nur nach vorheriger schriftlicher Absprache gewährt.

Der ausgewiesene Rabatt wird nur für die Zeit des Zahlungsziels von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt. Ansonsten ist der gesamte Bruttobetrag fällig.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges sind die Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen EZB-Leitzinssatz, mindestens jedoch in Höhe von 11,5 % ab dem Forderungsrecht.

6.3. Nachfolgende weitere Lieferungen werden dann nur noch gegen Barzahlung oder Vorauskassa durchgeführt.

6.4. Eingegangene und verbuchte Zahlungen werden immer den am weitest zurückliegenden Forderungen und Spesen gutgeschrieben.

6.5. Der Auftragnehmer kann seine Forderungen an den Auftraggeber einer Factoring Gesellschaft abtreten, welche an die Stelle des Forderungsinhabers tritt. Die Forderungen des Auftragnehmers sind dann mit schuldbefreiender Wirkung nur an diese Factoring Gesellschaft zu leisten.

6.6. Die Bankverbindung ist dem Hinweis auf der Rechnung zu entnehmen.

6.7. Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnet werden.

7. Gewährleistung

7.1. Der Auftraggeber hat die Lieferung sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber in angemessener Frist schriftlich gemäß § 377 UGB gegenüber unomeditech anzuzeigen. Der Auftraggeber hat für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung die erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen.

7.2. Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Minderung beschränkt. Wenn durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und

Verwendungs­­hinweise, unsachgerechte Versandverpackung, auch durch Dritte, Schäden entstehen, sind diese ausgeschlossen.

7.3. Rücksendungen/nahmen sind ohne Ausnahme nur in ungeöffneter Originalverpackung und innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung möglich. Davon ausgenommen sind Sonderbeschaffungen und Sonderanfertigungen.

7.4. Es besteht das Recht auf Rückgabe der Handelsware. Diese wird mit 25% Manipulationsgebühr vom Warenwert verrechnet.

7.5. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. unomeditech haftet keinesfalls für Folgeschäden, Vermögensschäden und entgangenen Gewinn. Bei Verweigerung der Annahme einer Lieferung entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.

7.6. Ab Datum der Lieferung vom Auftragnehmer gilt die gesetzliche Gewährleistung.

7.7. Wird vom Auftraggeber an dem gelieferten Produkt nachgearbeitet, so verfällt jegliche Gewährleistung für das gelieferte Produkt.

7.8. Im Falle einer Anfrage auf Gewährleistung ist die Rechnungsnummer unbedingt anzugeben. Nur durch die Rechnungsnummer wird die Nachverfolgung jedes einzelnen Artikels ermöglicht.

7.9. Bei Vertragsabschluß für die VitaPCR gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma A. Menarini GmbH, Pottendorferstrasse 25-27/3, A-1120 Wien.

8. Abnahmeverpflichtung

8.1. Die Beauftragung an unomeditech wird mit Übergabe des schriftlichen Auftrags durch den Auftraggeber verbindlich.

8.2. Beschädigte Ware kann nicht zurückgenommen werden.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Alle Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch die der Nebenforderungen, im Eigentum der unomeditech.

9.2. Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Auftrages an den Auftragnehmer ab. Forderungen und Einwände des Konsumenten bzw. Dritter gegenüber dem Auftraggeber, sind gegenüber dem Auftragnehmer unerheblich.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. Erfüllungsort aller Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien und Gerichtsstand, ist der Firmensitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort für Zahlungen, die an einen Factoring Gesellschaft geleistet werden, ist der Sitz dieser Gesellschaft.

Pfarrkirchen bei Bad Hall, im Februar 2024